Agrar-Bürgschaften
Allgemeines
Die Bürgschaftsbanken haben in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank "Agrar-Bürgschaften" eingeführt. Für "Agrar-Bürgschaften" bis 150 000 Euro ist ein vereinfachtes Verfahren möglich ("AgrarExpress-Bürgschaften"). Damit wird das bestehende Angebot der „Agrar-Bürgschaften“ ergänzt.
Voraussetzungen für die Gewährung einer "AgrarExpress-Bürgschaft"
- Der Endkreditnehmer ist ein KMU
- Die Kapitaldienstfähigkeit des Endkreditnehmers ist unter Berücksichtigung des Vorhabens gegeben
- Das Ratingergebnis weist eine 1-Jahresausfallwahrscheinlicheit von 2,8 % oder besser aus (RGZS-Bonitätsklasse 1-5)
- Der Bürgschaftsbetrag beläuft sich auf höchstens 150 000 Euro
- Die zu verbürgende Kreditsumme beträgt höchstens 300 000 Euro
- Die Bürgschaftsquote beträgt höchstens 50 %
- Existenzgründer und Betriebsnachfolger sowie Endkreditnehmer mit Negativmerkmalen (Rücklastschriften, Leistungsstörungen etc.) sind nicht antragberechtigt
Antragstellung ("AgrarExpress-Bürgschaft")
- Bei Interesse an einer "AgrarExpress-Bürgschaft" wenden Sie sich wie gewohnt an Ihre Hausbank
- Die Hausbank reicht den Antrag „AgrarExpress-Bürgschaft“ zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen direkt bei der Rentenbank ein
- Innerhalb weniger Tage erhält die Hausbank eine Mitteilung der zuständigen Bürgschaftsbank, ob die Bürgschaft gewährt wird
- Die Refinanzierungszusage erfolgt auf dem üblichen Weg von der Rentenbank
- Den Antrag für die "AgrarExpress-Bürgschaft" haben wir in unserem Bankenportal veröffentlicht
Wichtig: Wenn nicht alle genannten Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren erfüllen sind, stellen Sie die Bürgschaftsanträge weiterhin auf dem etablierten Weg unter www.agrar-buergschaft.de. Dort finden Sie auch weitergehende Informationen zu den Angeboten der Bürgschaftsbanken.
Die "Agrar-Bürgschaften" werden durch das EU-Programm COSME und den Europäischen Fonds für strategische Investitionen unterstützt.