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Förderung des BMEL - Investitions­programm Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Wald­wirtschaft

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AktuellesINFORMATIONEN ZU AUSZAHLUNGEN IM PROGRAMM WALDWIRTSCHAFT

Auszahlungsanträge im Investitionsprogramm "Zuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft" können bis zum 31. Oktober 2022 über das Förderportal der Rentenbank eingereicht werden. Übertragungen von bewilligten Zuschüssen in das Jahr 2023 sind nicht möglich.

Datum: 14.07.2022

Informationen zum Wechsel in die Regelbesteuerung

Laut der Richtlinie des BMEL zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitionsprogramm Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft, ist Umsatzsteuer nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Sollten Sie einen Antrag als pauschalierendes Unternehmen auf Brutto-Basis gestellt und bewilligt bekommen haben, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in diesem Informationsdokument.

Änderungsantrag

Datum: 22.02.2022

Über das INVESTITIONS­PROGRAMM DIGITALISIERUNG UND TECHNIK FÜR DIE NACHHALTIGE WALD­WIRTSCHAFT

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Rentenbank mit der Umsetzung seines Programms "Zuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft" beauftragt. Für das Programm standen 50 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung bereit.

 

Die Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich!

 

Alle förderfähigen Zuschussanträge, die rechtzeitig bei uns eingegangen sind, wurden bewilligt. Das Programm ist damit abgeschlossen.

 

Zum Förderportal der Rentenbank

So erhalten Sie Ihren Zuschuss nach Hochladen des Verwendungsnachweises.

Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich auf den Weg gebracht? Dann benötigen wir nur noch Ihren Verwendungsnachweis (z.B. Rechnungen und Zahlungsbelege), den Sie in unserem Förderportal hochladen können. (Bitte beachten Sie dafür die Hinweise zum Hochladen der Verwendungsnachweise.)

Wir prüfen den Verwendungsnachweis und zahlen Ihnen den Zuschuss dann auf das von Ihnen im Zuschuss-Antrag angegebene Konto aus.

Hinweise:

1. Das Darlehen wird unabhängig vom Zuschuss wie üblich von der Hausbank ausgezahlt.

2. Der Verwendungsnachweis war bis spätestens zum 10. Dezember 2021 einzureichen. Sollten Sie eine Genehmigung für die Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2022 erhalten haben, dann beachten Sie bitte die im Übertragungsbescheid genannten Fristen für die Einreichung der Verwendungsnachweise.

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten besteht kein Anspruch mehr auf Auszahlung, sofern die oben genannten Termine nicht eingehalten werden können.

Ihre Ansprechpartner

Gruppenfoto Berater

Die Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich.

 

Tel.: 069-2107-800

Bis zur Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission erhalten Sie mit dem Zuschuss eine Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 "De-minimis Allgemein" bzw. für Forstbaumschulen Nr. 1408/2013 "De-minimis Agrarsektor". Das Rentenbank-Darlehen enthält keine Beihilfe.