Förderung des BMEL - Investitionsprogramm Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft
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Über das INVESTITIONSPROGRAMM DIGITALISIERUNG UND TECHNIK FÜR DIE NACHHALTIGE WALDWIRTSCHAFT
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Rentenbank mit der Umsetzung seines Programms "Zuschüsse zu Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft" beauftragt. Für das Programm standen 50 Mio. Euro aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung bereit.
Die Antragstellung ist in diesem Programm nicht mehr möglich!
Alle förderfähigen Zuschussanträge, die rechtzeitig bei uns eingegangen sind, wurden bewilligt. Das Programm ist damit abgeschlossen.
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So erhalten Sie Ihren Zuschuss nach Hochladen des Verwendungsnachweises.
Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich auf den Weg gebracht? Dann benötigen wir nur noch Ihren Verwendungsnachweis (z.B. Rechnungen und Zahlungsbelege), den Sie in unserem Förderportal hochladen können. (Bitte beachten Sie dafür die Hinweise zum Hochladen der Verwendungsnachweise.)
Wir prüfen den Verwendungsnachweis und zahlen Ihnen den Zuschuss dann auf das von Ihnen im Zuschuss-Antrag angegebene Konto aus.
Hinweise:
1. Das Darlehen wird unabhängig vom Zuschuss wie üblich von der Hausbank ausgezahlt.
2. Der Verwendungsnachweis war bis spätestens zum 10. Dezember 2021 einzureichen. Sollten Sie eine Genehmigung für die Übertragung der Mittel in das Haushaltsjahr 2022 erhalten haben, dann beachten Sie bitte die im Übertragungsbescheid genannten Fristen für die Einreichung der Verwendungsnachweise.
Aufgrund der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten besteht kein Anspruch mehr auf Auszahlung, sofern die oben genannten Termine nicht eingehalten werden können.
Ihre Ansprechpartner
Bis zur Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission erhalten Sie mit dem Zuschuss eine Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 "De-minimis Allgemein" bzw. für Forstbaumschulen Nr. 1408/2013 "De-minimis Agrarsektor". Das Rentenbank-Darlehen enthält keine Beihilfe.