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AKTUELLESERSTE EINLADUNGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG WERDEN VERSANDT

In dem Ende Januar abgeschlossenen Verfahren haben mehr als 12 000 Unternehmen ihr Interesse an einer Förderung in der Antragsrunde 2023 des „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ des Bundesministeriums für Ernäh-rung und Landwirtschaft (BMEL) bekundet.

Alle eingegangenen Interessenbekundungen aus dem Januar 2023 wurden inzwischen per Zufallsverfahren in eine Reihenfolge gebracht.

In dieser Reihenfolge versendet die Rentenbank ab 2. März 2023 entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel die Einladungen zur Antragstellung. Nur wer eine Einladung erhält, ist berechtigt, im Förderportal der Rentenbank einen Antrag zu stellen.

 

Datum: 01.03.2023

INTERESSENBEKUNDUNGSVERFAHREN VOM 16. BIS 26. JANUAR 2023

In der Zeit vom 16. bis 26. Januar fand das Interessenbekundungsverfahren für das "Investitions- und Zukunftsprogramm in der Landwirtschaft" statt. Interessenbekundungen aus dem Juli 2022 haben damit ihre Gültigkeit verloren. 

Aktuell führen wir das Reihungsverfahren durch. Sobald die nötigen Abstimmungen erfolgt sind, werden wir die ersten Einladungen zur Antragstellung versenden.

 

 

Informationen zum Wechsel in die Regelbesteuerung

Laut der Richtlinie des BMEL zur Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft, ist Umsatzsteuer nur förderfähig, wenn der Antragsteller nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Sollten Sie einen Antrag als pauschalierendes Unternehmen auf Brutto-Basis gestellt und bewilligt bekommen haben, beachten Sie bitte die Hinweise in diesem Informationsdokument

Änderungsantrag


Datum: 22.02.2022

Neuerungen und Termine auf einen Blick