Ansprechpartner:in
Ansprechpartner:in ist diejenige Person, welche in direkte Korrespondenz mit der Rentenbank tritt.
Rückfragen werden immer an den/die Ansprechpartner:in gestellt. Sollte der/die Ansprechpartner:in nicht die zeichnungsberechtigte Person im Unternehmen sein, ist bei Antragsstellung eine entsprechende Vollmacht gemäß Mustervorlage einzureichen. Eine Änderung des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin während eines laufenden Antragsprozesses wird durch die Rentenbank geprüft und ist erst nach Freigabe durch die Rentenbank gültig.