Liquiditätssicherung
Liquidität sichern - zukunftsfähig bleiben
Gezielte Förderung
Mit diesem Programm fördern wir landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund von Wetterextremen, Pflanzen- oder Tierkrankheiten unerwartet starke Umsatzeinbußen oder Kostensteigerungen zu verkraften haben. Das Programm wird bedarfsabhängig angeboten und in Krisensituationen einfach und schnell bereit gestellt.
Aktuelle Zugangsvoraussetzungen
Aktuell fördern wir mit diesem Programm
- Ferkelerzeuger, die aufgrund der außergewöhnlich hohen Futtermittelkosten bei gleichzeitig niedrigen Ferkelpreisen unter deutlichen Ergebniseinbußen leiden.
- Schweine und Geflügel haltende Betriebe, die von den wirtschaftlichen Folgen dioxinbelasteter Futtermittel betroffen sind. Dazu zählen zum Beispiel Preisrückgänge oder die Sperrung des Betriebes.
- Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen des Befalls von Lebensmitteln durch EHEC-Bakterien betroffen sind. Dazu zählen insbesondere Gemüse anbauende Betriebe.
- Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Folgen der Spätfröste im April/ Mai dieses Jahres betroffen sind. Dazu zählen insbesondere Obst und Gemüse anbauende Unternehmen sowie Baumschulen und Weinbaubetriebe.
- Unternehmen, die von den schwierigen Vegetationsbedingungen im aktuellen Erntejahr betroffen sind. Dazu zählen sowohl Ackerbau- als auch Futterbaubetriebe.
Die Betriebe müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30% im jeweils betroffenen Betriebszweig.
Details finden Sie in unseren Programminformationen und Programmbedingungen im Dokumentverzeichnis.
Sonderprogramm für Betriebe in Bayern
Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Zinsverbilligung von Rentenbank-Darlehen bereit. Damit sollen wirtschaftliche Schäden zum Teil ausgeglichen werden, die durch Spätfrost vom 3. bis zum 5. Mai 2011 entstanden sind. Die aktuellen Konditionen der Rentenbank werden um 1,4 Prozentpunkte vergünstigt. Antragsberechtigt sind Unternehmen des Obst- und Weinbaus sowie Baumschulbetriebe, die ihren Betriebssitz in Bayern haben.
Detaillierte Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten
- Programminformation "Zinsverbilligtes Liquiditätshilfeprogramm des Freistaats Bayern"
- Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Sonderprogramm für Betriebe in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz hat Haushaltsmittel bereitgestellt, mit denen die aktuellen Konditionen der Rentenbank um einen Prozentpunkt vergünstigt werden können. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der EHEC-Krise abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Gemüse anbauende Betriebe in Rheinland-Pfalz.
Ab dem 10. November 2011 sind zusätzlich Wein- und Obstbaubetriebe, die von Frostschäden betroffen sind antragsberechtigt.
Detaillierte Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten
- Programminformation "Zinsverbilligtes Liquiditätshilfeprogramm des Landes Rheinland-Pfalz"
- Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
- Programminformation "Erweiterung Obst- und Weinbaubetriebe"

Investor-Relations