Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen
Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen Ihnen zwei Programmteile zur Verfügung:
Programmteil 1: die Markt- und Praxiseinführung von Innovationen
Hierzu zählen Modellvorhaben von Unternehmen der Land- sowie Agrar- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung. Die Vorhaben sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik sowie von bestehenden Standards abheben.
Artikel zum Programm Innovationen
Hier finden Sie einen
>> Artikel zum Programm "Innovationen", dlz agrarmagazin 5/2012.
Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Das Darlehen kann bis zu 100% der förderungsfähigen Ausgaben betragen.
Konditionen
Der Zinssatz für das Darlehen wird gegenüber dem Kapitalmarkt um bis zu 5% reduziert. Der Mindestzinssatz beträgt 1,5% p.a. bei einer Laufzeit und Zinsbindung von maximal 20 Jahren. Die Auszahlung der Darlehen erfolgt zu 98%.
Antragstellung
Die Beantragung des Darlehens erfolgt über Ihre Hausbank. Weitere Informationen finden Sie in unseren
>> Programmbedingungen "Innovationen" (PDF).
>> Zu den Antragsunterlagen
Maßgeblich für die Vergabe von Krediten sind die Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Verwendung des Zweckermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 18.12.2008. Die Richtlinien sind am 22.01.2009 in Kraft getreten.
Programmteil 2: die experimentelle Entwicklung von Innovationen
Hierzu gehört die Umsetzung von Erkenntnissen der industriellen oder universitären Forschung in Form von neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch die konzeptionelle Planung und der Entwurf von alternativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen, aber auch Studien zur Prüfung der technischen Durchführbarkeit sind förderfähig. Die Förderung beinhaltet zudem die Schaffung eines ersten, nicht zur kommerziellen Nutzung geeigneten Prototyps sowie erster Demonstrations- und Pilotprojekte.
Höhe der Förderung
Studien können bei KMU mit bis zu 50% und bei Forschungseinrichtungen mit bis zu 100% gefördert werden. Andere Kosten, wie z.B. die Erstellung eines Prototyps können bei mittleren Unternehmen mit bis zu 35%, bei kleinen Unternehmen mit bis zu 45% und bei Forschungseinrichtungen mit bis zu 100% gefördert werden
Antragstellung
Die Förderung ist formlos bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) oder beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren
>> Programmbedingungen "Innovationen" (PDF).
Informationen und Ansprechpartner
Ansprechpartner
Für weitere Auskünfte zum Programmteil 1: "Markt- und Praxiseinführung" wenden Sie sich bitte an die Rentenbank, Herr Strobel Tel. 069/2107 - 244, Herr Francksen Tel. 069/2107 - 284.
Auskünfte zum Programmteil 2: "Experimentelle Entwicklung" erhalten Sie
bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung - Projektgruppe Innovationsförderung, Herr Gayl Tel. 0228/99 6845 - 3260. Oder auch als Anfrage per E-Mail an die BLE bzw.
beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Referat 414, Herr Engelmann Tel. 0228/99 529 - 4135. Oder auch als Anfrage per E-Mail an das BMELV.

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