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Rechtlicher Rahmen

Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank

in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3646), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz) vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) 

Satzung der Landwirtschaftlichen Rentenbank

in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 2004 (Bundesanzeiger Nr. 149)

Corporate Governance

Wirkungsvolle Corporate Governance ist von zentraler Bedeutung für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Die Rentenbank hat den von der Bundesregierung beschlossenen Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK, Stand 30. Juni 2009) mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 16. Juli 2009 übernommen. Der PCGK richtet sich zwar in erster Linie an Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts, jedoch wird dessen Anwendung Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, wie der Rentenbank als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts empfohlen, soweit rechtliche Bestimmungen (z. B. das Rentenbank-Gesetz) nicht entgegenstehen.


Entsprechenserklärung des Vorstands und des Verwaltungsrats für das Jahr 2009


Entsprechenserklärung des Vorstands und des Verwaltungsrats für das Jahr 2008


Entsprechenserklärung des Vorstands und des Verwaltungsrats für das Jahr 2007


Entsprechenserklärung des Vorstands und des Verwaltungsrats für das Jahr 2006




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Letzte Änderung:
26.04.2010
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